Damit helfen Sie Ihren Hinterbliebenen das Richtige zu tun und vermeiden Streitigkeiten unter ihnen.
TIPP: Bewahren Sie die Bestattungsverfügung nicht mit dem Testament auf, sondern im Familien- oder Stammbuch. Das Dokument brauchen Ihre Angehörigen in Ihrem Todesfall als erstes.
Beste Grüße,
Ihre Tanja Hülsmann
Teamleiterin Kundenservice der SOLIDAR Versicherung
P.S. in der nächsten E-Mail lesen Sie: Wie Sie Hinterbliebene richtig absichern: Lebens- oder Sterbegeldversicherung?
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